Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Itignos Sàrl
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Itignos Sàrl und ihren Auftraggebern, Kunden und Nutzern, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Schriftliche Einzelvereinbarungen, Angebote, Lizenzvereinbarungen oder Auftragsbearbeitungsvereinbarungen können die vorliegenden AGB ergänzen oder ersetzen.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Vertragsgegenstand und Leistungsbereiche
Itignos Sàrl erbringt einerseits Beratungs-, Projekt-, Schulungs- und Workshop-Leistungen im Gesundheitswesen, insbesondere in den Bereichen digitale Transformation, Prozessoptimierung, Tarifwesen, Leistungserfassung, Kodierung und Change Management.
Andererseits bietet Itignos Sàrl Software- und Lizenzleistungen an, insbesondere webbasierte Browser-, Informations-, Such-, Analyse-, Integrations- und Lizenzlösungen rund um LKAAT, TARDOC, ambulante Pauschalen, ICD-10 und verwandte Tarif- und Kodierinformationen.
Die einzelnen Leistungsbereiche sind in diesen AGB bewusst getrennt geregelt. Bestimmungen, die nur für Beratungs-, Projekt-, Schulungs- und Workshop-Leistungen gelten, sind entsprechend bezeichnet. Bestimmungen, die nur für Software- und Lizenzleistungen gelten, sind entsprechend bezeichnet. Bereichsübergreifende Bestimmungen gelten für beide Leistungsbereiche, soweit sie ihrem Inhalt nach anwendbar sind.
1.2 Vertragsgrundlagen und Rangfolge
Grundlage der Leistungen ist das jeweils vereinbarte Angebot einschliesslich gegebenenfalls beigefügter Leistungsbeschreibung, Produktbeschreibung, Preisliste, Lizenzmodell, Auftragsbearbeitungsvereinbarung oder sonstiger schriftlicher Vereinbarung.
Bei Widersprüchen gehen individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote, spezifische Lizenzbedingungen oder Datenschutzvereinbarungen den vorliegenden AGB vor.
2. Beratungs-, Projekt-, Schulungs- und Workshop-Leistungen
2.1 Leistungsumfang
Die zu erbringenden Beratungs-, Projekt-, Schulungs- und Workshop-Leistungen und deren Umfang basieren ausschliesslich auf dem schriftlich unterbreiteten Angebot. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen Itignos Sàrl und dem Auftraggeber zustande.
Schulungen und Workshops werden nach zuvor abgestimmtem Format, Inhalt, Zielsetzung und Zielgruppe durchgeführt.
Itignos Sàrl schuldet bei Beratungs-, Projekt-, Schulungs- und Workshop-Leistungen eine sorgfältige Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, regulatorischen, abrechnungstechnischen oder organisatorischen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Itignos Sàrl alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Daten, technischen Voraussetzungen und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Daten rechtmässig verwendet und an Itignos Sàrl übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für Daten mit Personenbezug sowie für besonders schützenswerte Personendaten.
Die Teammitglieder des Auftraggebers nehmen an gemeinsam vereinbarten Besprechungen teil und arbeiten mit Itignos Sàrl in dem Umfang zusammen, der für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist.
Der Auftraggeber ist für die Steuerung aller von ihm beauftragten Drittanbieter verantwortlich. Itignos Sàrl haftet nicht für Verzögerungen oder Einschränkungen, die auf Abhängigkeiten von solchen Drittanbietern zurückzuführen sind.
2.3 Vergütung und Spesen für Beratungsleistungen
Die Vergütung erfolgt gemäss den im Angebot vereinbarten Preisen. Die offerierten oder bezeichneten Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Reise- und Übernachtungskosten werden – sofern im Angebot nicht ausdrücklich ausgeschlossen – separat nach Aufwand abgerechnet. Reisezeit wird nicht vergütet, sofern nicht anders vereinbart.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistungserbringung. Bei längeren Mandaten werden die erbrachten Leistungen jeweils am Monatsende oder gemäss Angebot abgerechnet.
2.4 Rechte an Arbeitsergebnissen bei Beratungsleistungen
Sofern im Angebot ausdrücklich vorgesehen, gehen die Rechte an spezifisch für den Kunden erarbeiteten Ergebnissen mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
Vorbestehende Rechte, generisch entwickelte Tools, Methoden, Konzepte, Vorlagen, Auswertungslogiken, Schulungsunterlagen, Dokumentationen, Softwarekomponenten und allgemeines Know-how von Itignos Sàrl bleiben davon unberührt.
Eine Weitergabe von Schulungsunterlagen, Tools, Vorlagen oder Dokumentationen von Itignos Sàrl an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Itignos Sàrl, sofern sie nicht ausdrücklich Teil der vereinbarten Nutzung ist.
2.5 Vertraulichkeit, Datenschutz und Gesundheitsdaten bei Beratungsleistungen
Bei Beratungs-, Projekt-, Schulungs- und Workshop-Leistungen können je nach Mandat vertrauliche Informationen, Organisationsdaten, Abrechnungsdaten, Leistungsdaten, Diagnosedaten, Kodierdaten oder andere sensible Daten bearbeitet werden.
Soweit Itignos Sàrl im Rahmen eines Mandats Zugriff auf personenbezogene Daten, Patientendaten, Gesundheitsdaten oder andere besonders schützenswerte Personendaten erhält, behandelt Itignos Sàrl diese streng vertraulich und bearbeitet sie ausschliesslich, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist oder der Kunde entsprechende Weisungen erteilt hat.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtmässige Bereitstellung von Personendaten. Personendaten und besonders schützenswerte Personendaten sind vor der Übermittlung an Itignos Sàrl soweit möglich zu anonymisieren oder mindestens zu pseudonymisieren.
Details zur Datenbearbeitung ergeben sich aus der separaten Datenschutzinformation von Itignos Sàrl. Falls erforderlich, schliessen die Parteien zusätzlich eine separate Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung von Personendaten oder eine ergänzende Vertraulichkeitsvereinbarung ab.
2.6 Anonymisierte Daten und Know-how aus Beratungsmandaten
Itignos Sàrl darf vollständig anonymisierte Rechnungs-, Leistungs-, Tarif-, Diagnose-, Kodier-, Prozess- oder Projektdaten aus Mandaten bearbeiten, analysieren und auswerten, sofern keine Rückschlüsse auf einzelne natürliche Personen, Patientinnen oder Patienten möglich sind und keine entgegenstehende Einzelvereinbarung besteht.
Vollständig anonymisierte und aggregierte statistische Auswertungen dürfen für Qualitätssicherung, Produktverbesserung, methodische Weiterentwicklung und Benchmarking verwendet werden, sofern keine Rückschlüsse auf einzelne natürliche Personen, Patientinnen oder Patienten oder einzelne Kunden möglich sind.
Es werden keine kundenindividuellen Kennzahlen, Benchmarks oder organisationsspezifischen Auswertungen veröffentlicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Allgemeine Erkenntnisse, Methoden, Konzepte, statistische Zusammenhänge und Erfahrungen, die Itignos Sàrl im Rahmen der Leistungserbringung gewinnt, dürfen für andere Projekte und eigene Produkte verwendet werden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden und keine personenbezogenen oder rückbeziehbaren Patientendaten offengelegt oder weiterverwendet werden.
2.7 Reklamation / Mängelrüge bei Beratungsleistungen
Reklamationen betreffend Beratungs-, Projekt-, Schulungs- oder Workshop-Leistungen sind sofort nach Abschluss der Arbeiten schriftlich an Itignos Sàrl zu richten.
3. Software- und Lizenzleistungen
3.1 Leistungsumfang und Weiterentwicklung
Software- und Lizenzleistungen werden als digitale Informations-, Such-, Analyse-, Browser-, Integrations- oder API-nahe Dienste bereitgestellt. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung, der vereinbarten Lizenzstufe, dem gewählten Lizenzmodell und der veröffentlichten oder individuell vereinbarten Preisliste.
Itignos Sàrl kann Funktionen, Inhalte, Datenbestände, Benutzeroberflächen und technische Schnittstellen laufend weiterentwickeln, aktualisieren, erweitern oder anpassen, soweit dadurch der wesentliche Vertragszweck der vereinbarten Leistung nicht erheblich beeinträchtigt wird.
3.2 Fachlicher Charakter der Software- und Informationsdienste
Die bereitgestellten Inhalte und Funktionen dienen der Unterstützung bei der Orientierung, Suche, Plausibilisierung, Analyse und Dokumentation im Zusammenhang mit Tarif-, Leistungs- und Kodierinformationen.
Sie ersetzen keine verbindliche Prüfung durch den Kunden und keine offiziellen Publikationen, Vorgaben oder Entscheide der zuständigen Tarif-, Genehmigungs-, Behörden- oder Kostenträgerorganisationen.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die korrekte Leistungserfassung, Diagnosekodierung, Gruppierung, Dokumentation, Rechnungstellung, interne Freigabe und Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen, tarifarischen und regulatorischen Vorgaben.
3.3 Lizenzmodelle, Benutzerkonten und Organisationslizenzen
Software- und Lizenzleistungen können insbesondere als kostenlose Nutzung, Einzelbenutzer-Abonnement, benutzerbasierte Organisationslizenz, institutionelle Lizenz, Integrationslizenz, nutzungsabhängige Lizenz oder als individuell vereinbartes Modell angeboten werden.
Bei benutzerbasierten Lizenzen erfolgt die Vergütung anhand der Anzahl lizenzierter Benutzerkonten, Lizenzcodes oder anderweitig vereinbarter Benutzerberechtigungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Anzahl der benötigten und verwendeten Benutzerberechtigungen aktuell zu halten.
Einzelbenutzer-Lizenzen sind persönlich, nicht übertragbar und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich eine Organisations-, Team- oder Institutionsnutzung vereinbart wurde.
Bei Organisations- oder Institutionslizenzen dürfen Benutzerkonten, Lizenzcodes oder Zugänge ausschliesslich Mitarbeitenden oder vom Kunden autorisierten Personen innerhalb der betreffenden Organisation zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Verwaltung, Zuteilung, Aktualisierung und Deaktivierung solcher Berechtigungen.
Bei nutzungsabhängigen Lizenzmodellen erfolgt die Vergütung anhand der tatsächlichen Nutzung des Dienstes. Als Nutzung gelten insbesondere Aufrufe aus Fremdsystemen, API- oder Link-Aufrufe, Suchanfragen, Gruppierungs-, Analyse-, Berechnungs- oder Datenabfragevorgänge sowie andere in der Preisliste, Produktbeschreibung oder Einzelvereinbarung definierte Messgrössen.
Massgebend für die Abrechnung nutzungsabhängiger Leistungen sind die durch Itignos Sàrl oder durch die vereinbarten technischen Systeme erhobenen Nutzungs- und Lizenzdaten, sofern der Kunde nicht innert angemessener Frist begründet widerspricht.
Itignos Sàrl stellt dem Kunden auf Anfrage eine nachvollziehbare Zusammenfassung der für die Abrechnung relevanten Nutzungsdaten zur Verfügung.
Der Kunde unterstützt Itignos Sàrl in angemessenem Umfang bei der Überprüfung der vereinbarten Lizenznutzung und stellt hierfür erforderliche Informationen zur Verfügung.
Itignos Sàrl ist berechtigt, die Einhaltung der vereinbarten Lizenzgrenzen und Nutzungsberechtigungen in angemessenem Umfang zu prüfen. Werden mehr Benutzer, Lizenzcodes, Aufrufe oder Nutzungseinheiten verwendet als vertraglich vereinbart, können diese nachträglich gemäss Preisliste oder Vereinbarung in Rechnung gestellt werden.
Zugangsdaten, Tokens, Lizenzschlüssel und institutionelle Lizenzcodes sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde haftet für Aktivitäten, die über seine Benutzerkonten, Lizenzschlüssel oder ihm zugewiesene technische Zugänge erfolgen, soweit er diese zu vertreten hat.
3.4 Vergütung, Abrechnung und Preisanpassungen bei Software- und Lizenzleistungen
Wiederkehrende Software-, Lizenz- und Abonnementleistungen werden je nach gewähltem Modell monatlich, jährlich, nutzungsabhängig, im Voraus, nachträglich oder gemäss Einzelvereinbarung abgerechnet.
Itignos Sàrl kann Preise für wiederkehrende Software-, Lizenz-, Support- oder Abonnementleistungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 60 Tagen auf den Beginn der nächsten Abrechnungs- oder Vertragsperiode anpassen. Der Kunde kann den betroffenen Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen, sofern die Änderung für ihn nachteilig ist und keine individuell vereinbarte Mindestlaufzeit entgegensteht.
Kostenpflichtige Software-Abonnemente können je nach Produkt und Verfügbarkeit auch über Online-Zahlungsmethoden abgeschlossen und bezahlt werden, insbesondere über TWINT, Kredit- oder Debitkarten, Zahlungsdienstleister oder vergleichbare elektronische Zahlungsmittel.
Itignos Sàrl kann zusätzlich Abonnemente oder In-App-Käufe über externe Plattformen anbieten, insbesondere über Funktionen von Apple, Google oder vergleichbaren App-Store- oder Zahlungsplattformen. In diesem Fall gelten ergänzend die Zahlungs-, Kündigungs- und Rückerstattungsbedingungen der jeweiligen Plattform oder des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder zwingendes Recht entgegensteht, besteht nach Abschluss und Bezahlung eines kostenpflichtigen Software-Abonnements grundsätzlich kein Anspruch auf Rückvergütung bereits bezahlter Gebühren. Dies gilt insbesondere, weil registrierten Nutzern vor dem kostenpflichtigen Abschluss ein 14-tägiger Demo-Zugang mit vollständigem Funktionsumfang zur Prüfung der Software zur Verfügung gestellt wird.
Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Rückerstattungsansprüche.
Eine Kündigung oder Deaktivierung eines Abonnements beendet die künftige Verlängerung oder weitere Nutzung gemäss dem jeweiligen Lizenzmodell, begründet jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf anteilige Rückerstattung bereits bezahlter laufender Abrechnungsperioden.
3.5 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung von Abonnement- und Lizenzleistungen
Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen von Abonnement- und Lizenzleistungen richten sich nach dem gewählten Produkt, der Preisliste, dem Angebot oder der Einzelvereinbarung.
Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich kostenpflichtige Abonnemente und Lizenzen automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf gekündigt werden.
Bei monatlich kündbaren Abonnementen endet die kostenpflichtige Nutzung auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorgesehen ist.
Das Recht zur fristlosen Sperrung oder Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, missbräuchlicher Nutzung, Weitergabe von Zugangsdaten oder schwerwiegender Verletzung von Vertraulichkeits-, Lizenz- oder Datenschutzpflichten.
3.6 Verfügbarkeit, Wartung und Support
Itignos Sàrl bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der digitalen Dienste. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder ein Service Level Agreement wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wartungsfenster, Sicherheitsupdates, technische Anpassungen, dringende Fehlerbehebungen sowie Unterbrüche aufgrund höherer Gewalt, Störungen von Drittanbietern, Hosting- oder Netzwerkproblemen stellen keinen Mangel dar, soweit Itignos Sàrl angemessene Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen trifft.
Supportleistungen werden im Umfang des gewählten Produkts, Angebots oder einer separaten Vereinbarung erbracht.
3.7 Rechte an Software, Inhalten und Lizenzmaterial
Alle Rechte an Software, Datenstrukturen, Datenbeständen, Benutzeroberflächen, Such- und Analysefunktionen, Dokumentationen, Lizenzmaterialien, Konzepten und sonstigen Bestandteilen der Software- und Lizenzleistungen verbleiben bei Itignos Sàrl oder den jeweiligen Rechteinhabern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde erhält lediglich das vertraglich vereinbarte, nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Nutzungsrecht im Umfang der gewählten Lizenz.
Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Veröffentlichung, systematische Vervielfältigung, technische Umgehung von Zugriffsbeschränkungen oder Nutzung ausserhalb des vereinbarten Lizenzumfangs ist nicht zulässig.
3.8 Datenschutz, Nutzungsdaten und Produktverbesserung bei Softwareleistungen
Bei Software- und Lizenzleistungen bearbeitet Itignos Sàrl insbesondere Benutzer-, Lizenz-, Authentifizierungs-, Abrechnungs-, Sicherheits-, Fehler- und Nutzungsdaten, soweit dies für Betrieb, Authentifizierung, Lizenzverwaltung, Missbrauchsverhinderung, Support, Abrechnung, Sicherheit, Fehleranalyse und Produktverbesserung erforderlich oder zulässig ist.
Details zur Datenbearbeitung ergeben sich aus der separaten Datenschutzinformation von Itignos Sàrl.
Soweit Nutzungsdaten für statistische Auswertungen, Produktverbesserung oder Weiterentwicklung verwendet werden, erfolgt dies nach Möglichkeit aggregiert oder anonymisiert.
Soweit Softwarefunktionen künftig die Speicherung kundenspezifischer Daten wie Merklisten, Favoriten, Gruppierungen, Teamdaten oder gespeicherter Exporte ermöglichen, kann der Zugriff auf solche Daten nach Beendigung des Vertrags eingeschränkt oder gelöscht werden, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder abweichende Vereinbarung besteht.
3.9 Reklamation / Mängelrüge bei Software- und Lizenzleistungen
Störungen, Fehler oder Unstimmigkeiten bei Software- und Lizenzleistungen sind Itignos Sàrl innert angemessener Frist mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu melden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Behebung erfolgen kann.
Geringfügige Einschränkungen, vorübergehende technische Störungen, Wartungsfenster oder Abweichungen, welche die bestimmungsgemässe Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, gelten nicht als wesentlicher Mangel.
4. Gemeinsame Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen werden per E-Mail an den Kunden zugestellt. Wird eine Rechnung per Post gewünscht, kann eine Gebühr von CHF 10.– pro Rechnung erhoben werden.
Das Zahlungsziel wird im Angebot oder in der Rechnung spezifiziert. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt das Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungsstellung. Erfolgt kein pünktlicher Zahlungseingang, wird eine Zahlungserinnerung mit der Aufforderung versendet, den Rechnungsbetrag innert 10 Tagen zu bezahlen. Erfolgt auch bis dann kein Zahlungseingang, kann eine eingeschriebene Mahnung per Post erfolgen. Die Mahngebühr beträgt CHF 50.–.
5. Haftung
Die Haftung von Itignos Sàrl ist auf vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden beschränkt. Itignos Sàrl haftet nicht für einen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis, sofern ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Jegliche Haftung für Folgeschäden und/oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden, Datenverlust, Betriebsunterbrüche, fehlerhafte Abrechnungen, Tarifentscheide, Rückweisungen durch Kostenträger und andere Folgeschäden.
Die maximale Haftungssumme ist auf den Auftragswert beziehungsweise bei wiederkehrenden Lizenz- oder Abonnementleistungen auf die während der letzten zwölf Monate vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Gebühren für die betroffene Leistung begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
6. Schlussbestimmungen
Itignos Sàrl kann die vorliegenden AGB jederzeit anpassen. Für laufende wiederkehrende Leistungen werden wesentliche nachteilige Änderungen mit angemessener Frist mitgeteilt. Die geänderten AGB gelten als akzeptiert, wenn ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt oder Publikation schriftlich widersprochen wird; bei wiederkehrenden kostenpflichtigen Leistungen bleibt ein Kündigungsrecht auf den nächsten ordentlichen Termin vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Vevey.
Stand: Juni 2026